Der Gesetzgeber hat durch die Verschärfung des Düngemittelrechts und der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 neue Bedingungen für die Klärschlammentsorgung vorgegeben. Die Verwertung von Klärschlamm auf Ackerflächen wird durch die neuen rechtlichen Vorgaben sowie der umweltpolitischen Diskussionen erheblich eingeschränkt. Für Betreiber von Kläranlagen mit einer Ausbaugröße größer 100.000 EW ist eine landwirtschaftliche Ausbringung ab dem 01. Januar 2029 nicht mehr zulässig. Zudem müssen diese Betreiber ab dem 01. Januar 2029 Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung aus dem Klärschlamm oder aus Klärschlammaschen vornehmen. Ab dem 01. Januar 2032 gilt die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung ab einer Ausbaugröße von mehr als 50.000 EW. Neben den geänderten gesetzlichen Vorgaben ist zunehmend zu erkennen, dass sich die Rahmenbedingungen für eine sichere und wirtschaftliche Klärschlammentsorgung für Kläranlagenbetreiber verschlechtern haben.
Vor dem Hintergrund einer langfristigen und preisstabilen zukünftigen Klärschlammentsorgung haben die Stadtwerke Husum Abwasserentsorgung bereits im Jahr 2020 eine Machbarkeitsstudie zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der Klärschlammentsorgung angestoßen. Das Vorhaben stieß in der Region auf reges Interesse, so dass sich eine Vielzahl von Kläranlagenbetreibern an dem Vorhaben beteiligten. Die Studie zeigte, dass eine dezentrale thermische Behandlung der gemeinsamen Klärschlämme sowohl technisch als auch wirtschaftlich grundsätzlich realisierbar ist. Gemeinschaftlich wurde sich entschieden, die interkommunale Zusammenarbeit hinsichtlich einer möglichen Klärschlammverwertung im Verbund im Rahmen einer „Klärschlamm-Kooperation nördliches Schleswig-Holstein“ zu intensivieren.
Die Netzwerkarbeit wurde im Zeitraum Frühjahr 2021 bis Frühjahr 2024 vom Bundesumweltamt im Rahmen der Kommunalrichtline gefördert. Das Ziel der Netzwerkarbeit ist es, eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage für eine mögliche gemeinsame interkommunale Klärschlammentsorgung zu schaffen.
Im Rahmen der Netzwerkarbeit wurden folgende Schwerpunktthemen aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht beleuchtet:
- Bau und Betrieb einer eigenen interkommunalen Monoverbrennungsanlage (Technik, Kapazität, Standortanalyse, Transportlogistik, etc.)
- Austausch mit bereits gegründeten interkommunalen Verbünden in Norddeutschland (KNRN – Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH; KKMV – Klärschlamm-Kooperation Mecklenburg-Vorpommern GmbH)
- Rechtliche Fragestellungen zur interkommunalen Zusammenarbeit, mögliche Betreibermodelle
- Aktueller Stand der P-Rückgewinnungsverfahren
- Alternative gemeinsame Verwertungswege (u.a. gemeinsame Ausschreibung, weitere Kooperationen mit anderen Verbrennern)
Es finden regelmäßige Quartalstreffen zum Informations- und Erfahrungsaustausch statt.